Impressum | Datenschutz

Nebenkostenabrechnung


Die Nebenkostenabrechnung umfasst alle kalten Betriebskosten, wie
  • Kaltwasser,
  • Kanal (Abwasser),
  • Grundsteuer,
  • Versicherungen,
  • Müllabfuhr,
  • Allgemeinstrom und dergleichen.

Anders als bei den Heizkosten, deren Aufteilung detailliert in der Heizkostenverordnung geregelt ist, gehört zu jeder Nebenkostenposition ein Umlageschlüssel, der über die Kostenverteilung dieser Position auf die einzelnen Mieter entscheidet. Als Vermieter sollten Sie jede Nebenkostenposition, die Sie zusätzlich zu der Kaltmiete und den Heizkosten umlegen möchten, explizit im Mietvertrag aufführen und auch den zugehörigen Umlageschlüssel angeben.
Die Nebenkostenabrechnung ist ein separates Abrechnungsdokument.. Auch können die anderweitig ermittelten Beträge für die Heizkosten als direkte Kostenposition in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen.

Was wir vom Vermieter benötigen

Für die erste Bestandsaufnahme benötigen wir (Anschrift; Personenzahl und/oder Leerstände etc.) sowie eine Aufstellung der Wohn- u. Nutzfläche des Objekts, die Aufstellung der Umlageschlüssel (Personenzahl, Verbrauch, Wasseruhren, Quadratmeter) und die Aufstellungen der geleisteten Vorauszahlungen Ihrer Mieter vor.
In den Folgejahren sind nur noch die Veränderungen durch Mieterwechsel mitzuteilen. Sie reichen die Belege sämtlicher Betriebskosten, und – wenn vorhanden – Ihre letzte Betriebskostenabrechnung ein. Nach § 556 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erstellen. Damit die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig fertig wird, müssen Sie uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 2 Monate vor Ende der Abrechnungsperiode übergeben.

Unser Service

Wir prüfen und erstellen die Verteilungsschlüssel anhand der Mietverträge. Wir übernehmen die Verteilung und Berechnung der Betriebskosten. Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) soweit in Ihrem Mietvertrag vereinbart sowie ein Exemplar für Ihre Akten. Nicht geprüft wird von uns die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.